Kinderarbeit - EUCA European Carpet-Importers Association e.V.

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Kinderarbeit

Wissenswertes
 
 
 

Wenn wir heute über Kinderarbeit sprechen, dann denken wir dabei nicht ans Zeitungsaustragen oder an einen Gelegenheitsjob als Platzanweiser im Kino. Im Sinne einer ILO-Definition ist hier unter Kinderarbeit "die mehr oder weniger regelmäßige ausgeübte Beschäftigung von Kindern gegen Entlohnung, um für sich oder die Familie zum Lebensunterhalt beizutragen" zu verstehen; in unserem Fall der Arbeitseinsatz von Kindern bei der Herstellung von Orientteppichen. Nach der gleichen Definition sind Kinder als "Menschen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben" zu verstehen.

Kinderarbeit ist fast auf der ganzen Welt verboten. Die meisten der 180 angeschlossenen Staaten haben die Konvention (Nr. 138) der Internationalen Arbeits-Organisation unterzeichnet, die das Verbot von Kinderarbeit in dem jeweiligen Land vorschreibt. Gleichwohl ist Kinderarbeit auf dem Vormarsch! Und das ebenfalls überall auf der Welt: 1996 wurden z.B. in Westdeutschland - das heißt allein in den alten Bundesländern - mehr als 400.000 arbeitende Minderjährige gezählt. Aber es macht einen Unterschied, ob für die Aufbesserung des Taschengeldes, oder die teure neue Markenjeans gejobt wird, oder ob Kinder gezwungen sind, für's nackte Überleben zu schuften, um nicht verhungern zu müssen.

Es ist allerdings - und auch das sollte nicht vergessen werden - noch nicht allzu lange her, dass in die Kohlegruben des Ruhrgebietes oder Schlesiens ebenfalls Kinderarbeiter einfuhren. Oder dass Österreicher Bauern ihre Kinder an bayerische Landwirte als kaum oder schlecht entlohnte Erntehelfer vermieteten.

Die vorliegenden Zahlen über Kinderarbeiter in Südasien beruhen weitgehend auf mehr oder weniger seriösen Schätzungen, da es bis heute keine aussagefähigen, amtlichen Statistiken gibt. Nach Angaben von SACCS arbeiten in Indien rund 45 Millionen Kinder, in Bangladesch und in Pakistan jeweils 10 Millionen, in Nepal ca. 4 Millionen sowie in Sri Lanka, auf den Malediven und in Bhutan zusammen noch einmal etwa 1,5 Millionen Kinder.

Armut, hohe Geburtenziffern und als Folge Übervölkerung bei fehlender Sozialgesetzgebung machen Kinderarbeit in den Entwicklungsländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas derzeit leider zu einer bitteren Notwendigkeit! Das wird verständlich, wenn man sich klarmacht, dass z.B. 44% der pakistanischen Gesamtbevölkerung jünger als 16 Jahre ist. In Indien sind ebenfalls 40% unter 16 Jahre alt. In einem Land wie der BRD, in dem Kinder und Jugendliche unter 16 nur 15% der Bevölkerung ausmachen, ist Kinderschutz eine Art 'Minderheitenschutz'; ... nicht so in der Dritten Welt. Wie könnte man unter solchen Umständen das Verbot von Kinderarbeit strikt durchsetzen?

Im Nordosten Pakistans, in Sialkot, werden 80% der Weltproduktion an Fußbällen aus fünf- oder sechseckigen Kunstlederstückchen zusammengenäht, eine Arbeit, die viel Kraft und Geschicklichkeit erfordert. MenschenrechtsOrganisationen schätzen, dass derzeit ca. 7.000 Kinder illegal in Nähwerkstätten für Fußbälle arbeiten. Nach einer Studie der Organisation SAVE THE CHILDREN tragen diese Kinder rund 23% zum Familieneinkommen bei, in einer Arbeitszeit von bis zu 10 Std. täglich, die keinen Schulbesuch zulässt.

Noch eins ist wichtig, wenn wir über das Thema Kinderarbeit reden, von dem in den letzten Jahren so viel in den Medien berichtet wurde: Wie gesagt, ist Kinderarbeit zwar verboten, aber man sollte dennoch zwischen quasi 'legaler' und 'illegaler' Kinderarbeit unterscheiden.

Der indische "Child Labour Act" von 1986 verbietet einerseits die Kinderarbeit, nimmt zum anderen aber die 'Mithilfe im eigenen Haushalt' ausdrücklich aus. Hilft also ein Kind seinen Eltern im Haushalt - und dabei ist es gleichgültig, ob in der Küche, auf dem Feld, oder am Knüpfstuhl - dann trägt es zum Familieneinkommen bei, und es handelt sich nicht um Kinderarbeit im Sinne des Gesetzes. Derartige Fakten gehen leider in der plakativen Berichterstattung von Zeitungen und Zeitschriften häufig verloren.

Es sollte also grundsätzlich unterschieden werden zwischen
a) der Hilfe im elterlichen Betrieb/Haushalt,
b) sogenannten Wanderarbeiter-Gruppen von Kindern, die - auswärts, manchmal weit von ihrer Heimat entfernt - gegen Entgelt oder Nahrung arbeiten, und
c) regelrechter Sklavenarbeit (bonded labour), zu der verkaufte oder verschleppte Kinder in Abhängigkeit gebracht und zur Arbeit gezwungen werden.

 
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